KitzrettungInhalt
Rehkitztötung beim MähenVerfahren gegen Zahlung von 1000 Euro Geldbuße eingestelltDas Amtsgericht Hanau hat das Verfahren gegen einen Landmaschinenmechaniker aus Bruchköbel-Niederissigheim gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro eingestellt. Dieser hatte im vergangenen Jahr beim Mähen einer Wiese hinter der Markwaldsiedlung zwei Rehkitze so schwer verletzt, dass eines kurz danach starb und das zweite vom Jagdpächter von seinen Leiden erlöst werden mußte. Für Carmen Merz war der Anblick der - im Fachjargon genannten "angemähten" - Rehkitze ein sehr schlimmes Erlebnis, das sie auch heute noch sehr beschäftigt. Sie informierte den Jagdpächter, der schließlich das Leiden des noch lebenden Kitzes beendete. Der Fahrer des Traktors mit der Mähvorrichtung arbeitete unterdessen an einer benachbarten Wiese weiter. Ob dieser den Vorfall bemerkt hat, ließ sich während der Verhandlung nicht zweifelsfrei klären. Der Richter stellte die vor dem Mähen einer Wiese zu treffenden Vorsorgemaßnahmen in den Mittelpunkt der Verhandlung. Da der vom Gericht bestellte Sachverständige dem Verhandlungstermin unentschuldigt fernblieb, informierte der als Zeuge geladene Jagdpächter, dass in der Regel am Vorabend das Setzen von Pfosten mit gelben Tüten im Abstand von etwa 50 Metern als Abschreckungsmaßnahme angewendet wird. Er gab dabei eine Erfolgsquote von etwa 80 bis 90 % an. Daher komme es leider immer wieder zu solch fatalen Vorfällen. Der Angeklagte, der die Wiese im Auftrag seines Schwiegervaters mähte und selbst kein Landwirt ist, bedauerte den Vorfall und berichtete während der Verhandlung bereits von eigenen Erkundigungen nach neuartigen technischen Maßnahmen, die solche Vorfälle zukünftig verhindern sollen aber noch nicht marktreif seien. Während der Verhandlung kristallisierte sich heraus, dass offenbar nur ein einziger Pfosten vor dem Mähen gesteckt wurde und dies auch dem Angeklagten bekannt gewesen sei. Nach Auffassung des Richters ist dieser Vorwurf allerdings nicht so gewichtig, dass eine Verurteilung nach dem Strafrecht erfolgen muss, zumal der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte dann als vorbestraft gelten würde. Daher unterbreitete er das Angebot, gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro an das Tierheim in Gelnhausen das Verfahren einzustellen, was von allen Parteien akzeptiert wurde. Der Angeklagte erklärte sich sogar bereit, das Geld persönlich dort abgeben zu wollen. Carmen Merz äußerte sich nach der Verhandlung mit den Worten: "Wenn wir mit dem Verfahren auch nur ein Rehkitz vor diesem grausamen Tod bewahrt haben, dann hat es sich gelohnt". Während der Verhandlung wurde außerdem bekannt, dass zwar das Tierschutzgesetz das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund unter Strafe stelle, es aber noch keine verbindlichen Gesetze für Landwirte gebe, die Maßnahmen zum Schutz der Rehkitze vorschreiben. Diese Verordnungen seien von den zuständigen Ministerien noch nicht umgesetzt worden. Hier sahen die anwesenden Vertreter der Tierschutzorganisationen dringenden Handlungsbedarf. Gewaltiger Publikumsandrang vor dem Verhandlungssaal Vertreter der TSI Quelle: www.erlsensee-aktuell.com Hier geht es zu unserer Pressemitteilung TV-Beitrag HR-"alles wissen" am 22.09.2010Tierschutzpreis 2003Hessischer Tierschutzpreis 2003: "Vorbildliches Engagement" für die KitzrettungDie Tierschutzinitiative Odenwald ist einer der beiden Preisträger des Tierschutzpreises 2003 des Landes Hessen. Gewürdigt wird ihr "vorbildliches Engagement" für die Kitzrettung in Zusammenarbeit mit Jägern, Landwirten und Schulen und die Zielsetzung, das jährliche, grausame Sterben der Kitze während der Mähsaison in der Bevölkerung bewusst zu machen und damit auch dafür zu sorgen, dass die Entwicklung von verbesserten, industriereifen Wildrettungs-Geräten vorangetrieben wird. Unsere Initiative sucht darüber hinaus Schirmherren für weitere Aktionen. Ferner soll eine Gesetzesinitiative in Gang gebracht werden, die die Ausstattung aller Traktoren in der Landwirtschaft mit diesen Geräten vorschreibt. Der Preis geht zugleich auch an die Eheleute Lisa und Karl Lapp, die sich seit über 40 Jahren dem Schutz und der Pflege von Schildkröten widmen und durch ihre bundesweite Beratungsfunktion eine zuverlässige Anlaufstelle für Ratsuchende geworden sind. Dazu die 1. Vorsitzende Gudrun Enders: "Ich freue mich sehr über die Verleihung des Hessischen Tierschutzpreises 2003 an die Tierschutzinitiative und an die Eheleute Lapp. Damit hat die Landesregierung das Engagement zweier Einrichtungen zur Rettung von Wildtieren gewürdigt und es mit dem Prädikat 'vorbildlich' versehen. Für diese Auszeichnung bedanke ich mich im Namen des Vereins und auch im Namen von Ursula Rühenbeck, der Initiatorin dieses Projektes, sehr herzlich. Noch mehr aber freue ich mich, über die Anerkennung, die der Tierschutz mit einer solchen Würdigung erfährt. Das Thema Tierschutz rangiert zu unserem Leidwesen immer noch ganz hinten." Anerkennung und Verpflichtung zugleich"Die Verleihung des Hessischen Tierschtuzpreises 2003 ist für uns Anerkennung und Verpflichtung zugleich. Wir werden deshalb nicht nachlassen in unseren Bemühungen, die Reihenfolge zugunsten des Tierschutzes zu ändern und das bisher Erreichte zu verteidigen. Ich danke auch Ursula Rühenbeck. Sie hat uns im Mai 2001 bei der alljährlichen Mitgliederversammlung auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass jedes Jahr nach Schätzungen 400.000 Kitze beim Mähen der Wiesen bundesweit zugrunde gehen, und um Unterstützung gebeten. Die anwesenden Mitglieder haben daraufhin einstimmig beschlossen, die Initiative 'Kitzrettung' im Namen der Tierschutzinitiative durchzuführen. Dabei haben wir das Projekt im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt und auch mit Jägern und Landwirten zugunsten der Kitzrettung zusammengearbeitet, wenn es der Sache, das heißt den Rehkitzen dienlich war. Das mag nicht überall auf Zustimmung gestoßen sein, hat aber letzten Endes zu einem positiven Ergebnis für die Kitzrettungsaktion und bundesweit zur Nachahmung geführt." Von Flensburg bis Passau kommen heute schon die Anfragen von Personen, die eine gleiche Aktion aufbauen wollen. "Deshalb sind wir für die Verleihung des Hessischen Tierschutzpreises auch besonders dankbar, denn sie stärkt die Akzeptanz der Kitzrettungsinitiative in der Öffentlichkeit", betont Ursula Rühenbeck. "Genauso wichtig ist es, dass damit der Gedanke der Zusammenarbeit vieler verschiedener Gruppen gewürdigt wird und die Kinder als Träger unserer Zukunft in den Mittelpunkt gestellt werden. Sie lernen dabei, nicht wegzuschauen, wenn einem Lebewesen Leid geschieht. Ich danke allen TSI-Mitgliedern für die Unterstützung." Der Hessische Tierschutzpreis ist mit insgesamt 2.600 Euro dotiert und wird für besondere ehrenamtliche Leistungen im Tierschutz verliehen. Zur Jury gehören neben der Landestierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin, die im Tierschutz engagierte Journalistin Dr. Claudia Ludwig und Michael Rolland, Leiter des Ministerbüros des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Der Preis wurde von Minister Wilhelm Dietzel am 8. Dezember im Biebricher Schloss in Wiesbaden verliehen. InfoblattHier können Sie das Infoblatt herunterladen (PDF 200 KB). Was bisher warKitzrettungsaktion in einer kurzen ÜbersichtIm Jahr 2000
Erkenntnis
Problemlösung
Im Jahr 2001
Im Jahr 2002
Im Jahr 2003
Im Jahr 2004
Im Jahr 2005
Kitzrettung 2006 - Technische HilfsmittelForschungsgeld für SuchgerätSchüler helfen auch in diesem Jahr wieder beim Kitzretten mit. Darauf verwies die Initiatorin der "Kitzrettung mit Schulen", Ursula Rühenbeck, auf unseer Jahreshauptversammlung 2006 in Grasellenbach. In Birkenau nehmen die Trommelkurs-Kinder unter Leitung von Uwe Clemens an einer Kitzrettung teil. In Michelstadt machen die Schüler der "Theodor-Litt-Schule" mit, die bereits 2005 mit unserem Mitglied Ute Bernhard zwei Wiesen in Unter-Mossau auf der Suche nach Kitzen abgingen. Besonders erfreut war Ute Bernhard, dass sich die Erbacher "Schule am Sportpark" bei ihr von selber gemeldet hat, um beim Kitzretten mit zu machen. Ursula Rühenbeck betonte auf der Jahreshauptversammlung dazu: "Wir machen das tausendfache Kitzsterben während der Mahd so lange zum Thema, bis wirklich wirksame Hilfe überall in der Bundesrepublik gefunden worden ist." Das bedeute, dass unbedingt Forschungsgelder für die Entwicklung des Wildretters des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums (DLR), Oberpfaffenhofen/München vom Bundesforschungsministerium bereitgestellt werden müsse, damit diese Neuentwicklung auf den Markt komme. Die Neuentwicklung wird nicht nur Infrarotsensoren besitzen, sondern auch mit Mikrowellen den Feuchtigkeitsgehalt des gesuchten Objektes in der Wiese messen. Dadurch wird Fehlalarm bei erwärmten Maulwurfhügeln, Steinen oder großblättrigen Pflanzen vermieden, wie dies bei dem bereits vorhandenen Infrarot-Tragegerät der Firma ISA, die es zusammen mit dem DLR entwickelte, der Fall ist. Dieses Gerät wurde der TSI von ISA geschenkt und Ursula Rühenbeck stellte es erneut den Mitgliedern vor, da es noch nicht alle gesehen hatten. Dabei betonte sie: "Selbst im Odenwald kann man heute schon nicht mehr alle Wiesen zu Fuß abgehen, sondern man braucht ein Gerät, dass auf ein Fahrzeug montiert werden kann. Das neue Gerät des DLR soll so konstruiert werden." Für diese Forschungsgelder soll jetzt bundesweit geworben werden. Rühenbeck hofft, dass sich auch der Bauernverband dabei stark machen wird, denn Bauernpräsident Sonnleitner hatte ihr im vergangenen Jahr in einem persönlichen Gespräch versprochen: "Das Thema Kitzsterben drückt uns, das wollen wir lösen." Er selber werde darum bemüht sein, Gelder für die zügige Entwicklung des DLR-Wildretters zu bekommen, so hieß es in einem Schreiben, das Ursula Rühenbeck von ihm erhielt. Die TSI-Mitglieder unterstützten mit Applaus die Bemühungen um die Kitzrettung. Die bekannte Lorscher Tierschützerin Lina Kramer lud bereits ein, einen Infostand auf dem dortigen Tierschutzfest zu machen. Forschungsgelder für Wildretter bewilligtEine frohe Botschaft für alle Kitze und Kitzretter: Die Forschungsgelder sind bewilligt worden für das neue Kitzrettungsgerät mit Infrarot, Video und Mikrowelle, das auf einem Traktor montiert werden kann. Wie Ursula Rühenbeck, Initiatorin und Betreuerin unserer Kitzrettungsaktionen, im Frühjar 2008 in Erfahrung bringen konnte, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Gelder freigegeben. Empfänger sind das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Oberpfaffenhofen/München, ISA-Industrieelektronik GmbH, Claas Saulgau GmbH, die Technische Universität München und die Universität Hohenheim. Es ist zu erwarten, dass das Gerät bis 2011 reif ist für die industrielle Produktion. Das Wildretter-Verbundprojekt wurde vom BMBF aus dem Rahmenprogramm „Mikrosysteme 2004 – 2009“ finanziert. Antragsteller waren Dr. Volker Tank (DLR), die Firma ISA-Industrieelektronik, die Firma Claas Landmaschinen, die Universitäten Hohenheim, die TU München und der Bayrische Jagdverband. Dipl.-Ing. Martin Israel, der Elektro- und Informationstechnik studierte, macht mit diesem Projekt seine Doktorarbeit beim DLR. Blickt man auf die Liste der Antragsteller, so sieht man sofort einige bekannte Namen. Dr. Tank stellte vor einigen Jahren auf unsere Einladung der TSI das Tragegerät ISA-Wildretter in Rimbach vor. ISA-Geschäftsinhaber Dr.-Ing. Roland Nitsche schenkte der TSI später eines dieser Geräte. Dr. Tank übernimmt die wissenschaftliche Koordination des Projektes beim DLR. Ab 2009 wird diese Aufgabe dann Martin Israel übernehmen. Von der Landmaschinen-Firma Claas firmiert Günther Schlagenhauf als Projektleiter. Seit sieben Jahren werben wir bei Unterschriftenaktionen wie auch auf unserer Homepage für die Freigabe der Forschungsgelder. Ingesamt haben sich rund 2000 Bundesbürger, darunter auch viele aus der ganzen Bundesrepublik in die Listen eingetragen. Durch unsere Kitzrettung mit Schulen wurden das Thema Kitzsterben bundesweit ins Bewusstsein gebracht, besonders als wir dafür 2003 den Tierschutzpreis des Landes Hessen erhielten. Immer wieder hat sich Ursula Rühenbeck auch an den Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer und den hessischen Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel gewandt. Auch Bauernpräsident Gert Sonnleitner wurde persönlich auf einer Tagung von ihr angesprochen. „Das Kitzsterben drückt uns“, sagte Sonnleitner damals und versprach, sich für Forschungsgelder einzusetzen. So haben wir an vielen Stellen immer wieder auf das tausendfache Kitzsterben hingewiesen und können mit Recht sagen, dass wir zum Sinneswandel beigetragen haben. Nun gilt es, die Erfahrungen aus der Praxis der Kitzrettung den Projektbeteiligten mitzuteilen. Alle, die immer wieder an der Kitzrettung beteiligt sind, bezweifeln vor allem, ob ein Gerät, das am Traktor montiert ist, wirklich helfen kann. Denn immer mehr Lohnmäher kommen zum Einsatz. Sie würden kaum ihre Mähmaschinen anhalten, wenn das Gerät ein Kitz anzeigt. Ursula Rühenbeck ist der Meinung, dass Geländewagen dafür am besten geeignet wären. Ohnehin wird die Kitzrettung immer aus Suchen und Bergen bestehen. Für das Bergen werden weiterhin Helfer notwendig sein. Informationen zum DLR-WildretterSeit 5 Jahren führen wir die Aktion "Kitzrettung mit Schulen" durch und helfen so beim Abgehen der Wiesen vor dem Mähen, viele Kitze vor dem Tod zu bewahren. Doch viele Wiesen in der Bundesrepublik sind zu groß. Man kann sie nicht zu Fuß absuchen. Daher setzen wir uns für den Bau des DLR-Wildretters ein. Dieses Gerät ist als Konzept vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Oberpfaffenhofen/München, entwickelt worden. Doch bisher gibt es keine Forschungsgelder dafür. Das Gerät kann auf Traktoren montiert werden, mit denen die Wiesen abgefahren werden können. Es entdeckt Kitze, Hasen und Jungvögel im Gras durch seine Infrarot-Sensoren (Wärme des Körpers) und durch Mikrowelle (Lebewesen bestehen zu 90 Prozent aus Wasser). Bisher gibt es keine Gerät, das auf ein Fahrzeug montiert werden kann und kein Gerät, das das Wasser eines Objekts misst. Es gibt nur Handgeräte, die man durch die Wiese trägt. Sie haben nur Infrarotsensoren für Wärme. Doch auch Steine und Maulwurfhügel sind warm. Daher gibt es oft einen Fehlalarm und das kostet Zeit. Zeit aber hat man bei der Kitzsuche wenig, denn der Landwirt muss schnell mähen, solange das Wetter gut ist. Sonst verdirbt sein Heu. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Bundesforschungsminister Seehofer den DLR-Wildretter in ein Forschungsprogramm aufnimmt und Geld dafür bereit stellt. Tipps für potentielle OrganisationenVoraussetzung und OrganisationSinn der Aktion "Kitzrettung"
Voraussetzung und Grundsätzliches
So kann Kitzrettung mit einer Schulklasse gut gelingen
Urteile zum "Ausmähen" von KitzenLandwirte vor Gericht wegen Kitzsterben Iommerr 2005 suchte uns bei einer Arbeitssitzung ein Bürger auf, der seit Jahren eine Wiese von seinem Haus aus beobachtet und berichtete uns, dass dort immer wieder Kitze beim Mähen sterben. Zehn tote Kitze wurden in diesem Jahr nach dem Mähen aus der Wiese getragen, so berichtete er. Dies zeigt uns, dass längst auch die Bevölkerung und nicht nur Mitglieder der Tierschutzorganisatoren sensibilisiert sind für das Kitzsterben beim Mähen. Diese veränderte Einstellung gegenüber dem Tierschutz im allgemeinen und die Erschutzorganisatoren sensibilisiert sind für das Kitzsterben beim Mähen. Diese veränderte Einstellung gegenüber dem Tierschutz im allgemeinen und die Ergänzung des Artikel 20a des Grundgesetzes, worin der Tierschutz als Staatsziel genannt wird, sowie die rechtliche Grundlage durch das Tierschutzgesetz führt offensichtlich nun verstärkt zu Verurteilungen der Landwirte, wie im Juni aus Veröffentlichungen der Jäger-Fachpresse zu entnehmen war. Bereits im Jahre 2001 hat demnach das Landgericht Pirmasens einen Landwirt, der fünf Kitze tot gemäht hatte, zu einer Geldstrafe von 3600 DM verurteilt. Im Herbst 2004 hat das Amtsgericht Nidda einen Landwirt zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er ohne irgendwelche Vorsorgemaßnahmen drei Kitze ausmähte. Obwohl der Jagdpächter Anzeige erstattete, mähte diese Landwirt einige Tage später, wiederum ohne für ein Absuchen der Wiese zu sorgen, noch eine Wiese und tötete ein weiteres Kitz. Ebenfalls im Herbst 2004 verurteilte das Amtsgericht Hadamar zwei Landwirte zu 3200 Euro und zu 2400 Euro Geldstrafe. Sie hatten sich nicht an die Vereinbarungen mit dem Jagdpächter gehalten und zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Mähen begonnen. Insgesamt kamen dabei acht Kitze zu Tode. Wir kennen die Schwierigkeiten beim Absuchen der Wiese zur genüge aus eigener Anschauung und wir sind davon überzeugt, dass kein Landwirt ein Kitz absichtlich tot mäht. Doch ein Landwirt, der eine Wiese vor dem Mähen nicht absucht oder absuchen lässt, nimmt die Tötung von Kitzen billigend in Kauf, und auch das ist strafbar. Die rechtliche Grundlage dafür ist das bereits erwähnte Tierschutzgesetz in § 17 Abs. 1: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet." Und im Grundgesetz, Artikel 20a steht: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." AnsprechpartnerSie wünschen weitere Infos?Ursula RühenbeckTel. 06201/34970 |
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